Die Güterstände im
Eheleben Der Himmel hängt voller Geigen - Mit seiner neuen Liebe will
man einfach alles teilen. Wie mit Haus und Hof verfahren wird, schreibt
der Gesetzgeber vor
Mit
dem "Ja-Wort" werden aus zwei Einzelpersonen eine Einheit.
Die neu entstandene Familie teilt ab jetzt alles miteinander - Liebe,
Glück, gemeinsame Entscheidungen und auch gemeinsame Anschaffungen.
Vorhandene Sachen werden in den gemeinsamen "Topf" getan
oder weggeschmissen. Ganz einfach!
Was sich für die Frischvermählten nach ihrer Hochzeit sicher
ganz einfach und logisch anhört, ist aus rein rechtlicher Sicht
aber schon etwas komplizierter.
Hier kommt nämlich das sogenannte "Güterrecht"
und der jeweilige "Güterstand" in Ihrer Ehe zum Tragen.
Güterrecht
Nach der Eheschliessung ist nicht nur die Wahl der Steuerklasse
und der Versicherungen festgelegt. Das Güterrecht hat
mit dem "Ja-Wort" festgelegt, wie künftig mit
dem Vermögen verfahren wird. weiter...
Zugewinngemeinschaft
Beim Schweben auf Wolke 7 doch glatt vergessen - die Festlegung
des Güterstandes. Kein Problem! In diesem Fall hat der
Gesetzgeber vorgesort. Es tritt die Zugewinn- gemeinschaft als
gesetzlicher Güterstand in Kraft. weiter...
Gütertrennung
Der Güterstand der "Gütertrennung" bedeutet
die strikte Trennung des Vermögens - des eingebrachten
und in der Ehe erworbenen Hab und Guts. Geregelt wird dies im
Ehevertrag. Achtung! Notar benötigt.. weiter...
Gütergemeinschaft
Ehepaare, die sich für die Gütergemeinschaft entscheiden,
sollten eines wissen. Hier geht es nicht nur um das gemeinsame
Ehebett. In dem Fall wird wirklich alles geteilt - Gutes wie
Schlechtes. weiter...
Quelle Bilder
Brides Magazines, Wikipedia, Photocase