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Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft ist das genaue Gegenteil der Gütertrennung.
Hier wird aus vormals getrenntem Gut gemeinsames Eigentum.
In
der Gütergemeinschaft wird das in die Ehe eingebrachte und
das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinsames Vermögen
der Ehepartner.
Dies wird als Gesamtgut bezeichnet.
Die Partner können jedoch auch sogenanntes "Sondergut"
haben.
Hiermit werden Gegenstände bezeichnet, die nicht durch Rechtsgeschäfte
übertragen werden können. Dies können unpfändbare Forderungen,
o.ä. sein.
Daneben gibt es noch das "Vorbehaltsgut".
Dies sind Vermögensgegenstände, die einem Partner als
Alleineigentum vorbehalten sein können.
Diese Güter werden im Ehevertrag genaustens aufgeführt
und entsprechende Regelungen getroffen.
Quelle Bilder:
Wikipedia
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