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Riester und Rürup als private Altersvorsorge
Bert Rürup und Walter Riestersind die Namensgeber und Wegbereiter
für zwei der wohl bekanntesten staatliche geförderten
Renten-Programme
Und nach dem Berufsleben kommt die wohlverdiente Rente. Wer bisher
in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann nicht etwa mit einer
umfangreichen Rente rechnen.. Nein, der Blick auf das Rentenkonto
ist für viele Arbeitnehmer doch sehr ernüchternd.
Gemeinsam
alt werden - Rente und Altersvorsorge
Wer sich nicht auf die Gesetzliche Rentenversicherung verlassen
will, sorgt selber vor.
Darüber hinaus kann die staatliche geförderte Vorsorge ebenso in
Anspruch genommen werden. Riester, Rürup und Co waren bzw.
sind in diesem Zusammenhang wohl bekannte Schlagwörter.
Private Vorsorge und private Zusatzversicherungen
Diese Formen der Altersvorsorge dürfen nicht beliehen, veräussert
oder vererbt, können aber auch nicht gepfändet werden. Selbst das
Sozialamt oder die Agentur für Arbeit greift auch dann nicht darauf
zu, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens bedürftig
werden sollte.
Riester-Rente
Der Begriff Riester-Rente
steht als Synonym für die Teilprivatisierung der Altersrente und
Einstieg in die private Altersvorsorge. Mit den "Riester-Bestimmungen"
ist der Generationenvertrag der Altersrente in Teilen aufgekündigt
worden.
Die staatliche Privatvorsorge ist seit dem Jahr 2002 die zweite
Säule der Alterssicherung. Der Staat fördert die Riester-Rente durch
jährliche Zulagen.
"Riester-fähig" und damit förderbar mit Zulagen und Steuervorteilen
sind alle Vorsorgeangebote, die den Prüfstempel der "Zertifizierungsstelle
für Altersvorsorgeprodukte" tragen.
Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorge-aufwendungen
abzugsfähig. Diese Form der privaten Altersvorsorge ist nur für
Angestellte geeignet. Selbständige und Freiberufler bekommen keinen
staatlichen Zuschuss.
Rürup-Rente
Die Versicherungswirtschaft spricht bei der Rürup-Rente
von "privater Basis-Rente". Es handelt sich hierbei um
eine freiwillige Versicherung, die besonders für Selbständige, Freiberufler
und Gutverdienende geeignet ist. Fast die einzige Möglichkeit
dieser Berufsgruppe, mit staatlicher Unterstützung fürs Alter vorzusorgen.
Das Prinzip läuft wie folgt...
Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Jedoch
erfolgt die Auszahlung ausschliesslich als lebenslange Rente, die
voll steuerpflichtig ist. Die Police ist zudem, wie bereits erwähnt,
weder vererbbar noch übertragbar, beleihbar oder veräusserbar.
Rürup-Renten sind nicht sozialabgabenpflichtig. Die Einzahlungen
sind aber auch nicht sozialabgabenfrei.
Quelle Bilder:
Photocase
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